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OFFENER BRIEF AN DIE ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages!
Wenn morgen Papst Benedikt XVI im Bundestag sprechen wird, so geschieht es auf Einladungdes Bundestages durch den Bundestagspräsidenten Lammert. Alle Fraktionen hatten dem zugestimmt.
Wenn nun viele Abgeordnete der Rede des Papstes nicht nur fernbleiben, sondern auf die Straße gehen, um zu protestieren, so ist dies ein Akt der Unhöflichkeit und Missachtung von Gast-freundschaft. Es ist beschämend: nicht für den Papst, sondern für den Deutschen Bundestag.
Selbst Putin und George W. Bush, welche völkerrechtswidrige Kriege befohlen haben, durften im Deutschen Bundestag reden, während der Papst immer für den Frieden in deutlicher Form eingetreten ist. Wenn es um das Argument geht, dass das Oberhaupt einer Religionsgemeinschaft nicht im Bundestag sprechen soll – was ist dann der verehrte und hoch geschätzte Dalai Lama, der im Bundestag gesprochen hat?
Im Übrigen: Gebietet es nicht auch intellektuelle Redlichkeit, jemandem erst einmal zuzuhören, bevor man ihn kritisiert?
Gewiss kann man über manche Positionen der Katholischen Kirche heftig diskutieren und streiten –aber die Kirche und den Papst auf Positionen von Sexualmoral zu reduzieren, sämtliche sozial-ethische Äußerungen zu ignorieren, ist das nicht eine Haltung von Ignoranz? Haben Sie etwa die Sozialenzyklika „Caritas in veritate“ gelesen?
Natürlich muss sich die Leitung der Katholischen Kirche fragen, ob die Zulassung von Frauen zum Amt in der Kirche heute geboten ist – auch wenn zur Zeit Jesu aufgrund des damaligen, kulturell bedingten Verständnisses eine Zeugenschaft nur von Männern vorstellbar war.
Natürlich muss sich die Kirchenleitung fragen, ob eine bessere Ermöglichung der Eucharistie für die Gemeinden nicht der höhere Wert ist im Vergleich zum Pflichtzölibat des Priesters. Aber wieso sollte dies ein Thema für Abgeordnete des Bundestages sein?
Natürlich ist die Position der Katholischen Kirche in Bezug auf Homosexuelle und Lesben nicht leicht nachvollziehbar: dass sie als Menschen mit ihrer geschlechtlichen Neigung geachtet werden, sie diese aber nicht ausleben sollen.
Natürlich ist die Zulassung von geschiedenen Wiederverheirateten zu den Sakramenten ein dringendes seelsorgliches Problem. Aber dies ist keine politische Frage, welche Abgeordnete in dieser Funktion etwas anginge.
Natürlich sind dies Fragen, welche Menschen in der Kirche und außerhalb der Kirche beschäftigen, und welche dem Papst vorgetragen werden sollten. Aber ein Staatsbesuch muss sich – im Unterschied zu kircheninternen Foren – nicht zwangsläufig mit diesen Themen beschäftigen.
Hingegen stellt sich die Frage, ob das Anliegen des Papstes, die Gottesfrage in unserer Gesellschaft wach zu halten in einem der Aufklärung verpflichteten Diskurs, nicht Respekt verdient – auch bei Nichtglaubenden. Denn sie ist die alles entscheidende Frage.
Ist nicht das Erhalten von Werten, welche das friedvolle Miteinander in der Gesellschaft und zwischen den Staaten und den Schutz von Schutzbedürftigen fördern, ein gemeinsames Anliegen demokratischer Politiker und der Kirche?
Ist es eine verfehlte Hoffnung, dass der Respekt vor Andersdenkenden – und sei es ein Papst – zum Wertekanon des Deutschen Bundestages gehört? Ich bin sicher, der größte Teil der Abgeordneten teilt diese Hoffnung.
Schermbeck, 21.9.2011 Klaus Honermann
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